Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
§1 Geltungsbereich des Widerrufsrechts
Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gemäß den Bestimmungen dieser Belehrung und den im Anhang dargelegten gesetzlichen Richtlinien zu.
§2 Beginn und Dauer der Widerrufsfrist
Die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Bestätigung des Vertragsabschlusses in Form einer E-Mail von dem Unternehmer erhält. Der Verbraucher ist berechtigt, binnen vierzehn (14) Tagen ab diesem Zeitpunkt den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
§3 Besonderheiten des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen
In Bezug auf Dienstleistungen, insbesondere Coaching-Leistungen, gelten folgende spezifische Regelungen hinsichtlich des Widerrufsrechts:
a) Sofern der Verbraucher den Beginn der Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist ausdrücklich wünscht, erklärt er sich damit einverstanden, auf sein Widerrufsrecht zu verzichten, falls die Dienstleistung innerhalb der Frist vollständig erbracht wird. Dies wird dem Verbraucher vor dem Vertragsabschluss deutlich gemacht: "Hiermit fordere ich ausdrücklich, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Mir ist bewusst, dass ich mein Widerrufsrecht verliere, sobald die Leistung vollständig erbracht wurde. Für teilweise erbrachte Leistungen innerhalb der Widerrufsfrist ist mir bekannt, dass dem Unternehmer ein Anspruch auf eine entsprechende Vergütung zusteht, auch im Falle eines Widerrufs."
b) Erfolgt ein Widerruf innerhalb der Vierzehntagesfrist und hat die Dienstleistung bereits begonnen, steht dem Verbraucher lediglich ein Anspruch auf teilweise Rückerstattung der Kosten zu. Die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen werden dabei anteilig vom Rückerstattungsbetrag abgezogen.
§4 Besonderheiten des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten
Bei Erwerb digitaler Inhalte gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Erhält der Verbraucher unmittelbar nach der Zahlung Zugang zum vollständigen digitalen Inhalt, so verzichtet er hiermit auf sein Widerrufsrecht.
b) Vor Abschluss des Kaufvertrags erklärt der Verbraucher ausdrücklich seinen Verzicht auf das Widerrufsrecht: "Hiermit verzichte ich auf mein gesetzlich zugesichertes Widerrufsrecht von vierzehn (14) Tagen, um unmittelbaren Zugang zu den digitalen Inhalten zu erhalten."
Vertragslaufzeit und Kündigung
§5 Vertragslaufzeit
Die Laufzeit des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages bestimmt sich nach dem von dem Vertragspartner gewählten Angebot. Die Beendigung des Vertrages erfolgt automatisch mit der vollständigen Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten, d. h., nachdem der Vertragspartner das vereinbarte Honorar vollständig entrichtet und der Anbieter die versprochene Leistung in Gänze erbracht hat.
§6 Außerordentliches Kündigungsrecht
Ungeachtet der regulären Vertragslaufzeit und der Bedingungen für eine ordentliche Kündigung behalten beide Vertragsparteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ein solches außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Anbieters ist insbesondere dann gegeben, wenn:
a) der Vertragspartner mit der Zahlung des vereinbarten Honorars mehr als zweimal in Verzug gerät;
b) der Vertragspartner vorsätzlich gegen wesentliche Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstößt;
c) der Vertragspartner vorsätzlich oder fahrlässig Handlungen vornimmt, die rechtlich unzulässig sind oder
d) das zwischen den Vertragsparteien bestehende Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
In jedem dieser Fälle ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, nachdem dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Behebung des Kündigungsgrundes gesetzt wurde und diese erfolglos verstrichen ist, sofern eine solche Fristsetzung gesetzlich nicht ausdrücklich als entbehrlich angesehen wird.
Gewährung von Nutzungsrechten an digitalen Inhalten und Programmunterlagen
§7 Umfang der Nutzungsrechte
Dem Kunden wird das nicht-exklusive, nicht übertragbare Recht eingeräumt, Audio-, Video- und PDF-Dateien, begleitende E-Mails sowie sonstige im Rahmen der Programme bereitgestellte Unterlagen ausschließlich zu persönlichen Zwecken herunterzuladen und auszudrucken. Eine Weitergabe dieser Materialien an Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers untersagt. Der Kunde darf die ausgedruckten Materialien unter Zuhilfenahme technischer Dienstleister (z. B. Copyshops) vervielfältigen, sofern dies im Rahmen der persönlichen Nutzung bleibt.
§8 Einschränkungen der Nutzungsrechte
Jede Form der Vervielfältigung, Weitergabe, Übermittlung oder sonstige Verwertung der digitalen Inhalte und Unterlagen zu anderen als den hier genehmigten Zwecken, insbesondere zu kommerziellen Beratungszwecken oder zur Bereitstellung an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Dies gilt sowohl während der Laufzeit des Nutzungsrechts als auch nach dessen Beendigung.
§9 Schutz von Marken und Urheberrechten
Die in den Unterlagen enthaltenen Marken und Logos sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Materialien ausschließlich im Rahmen der ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte oder nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Bestimmungen zu verwenden. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass durch sein Handeln keine unbefugte Nutzung der Materialien durch Dritte erfolgt. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Nutzungsrechtsgewährung fort.
§10 Gesetzliche Ausnahmen
Nutzungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen gestattet sind, bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt. Der Kunde ist berechtigt, die Materialien in dem Umfang zu nutzen, wie es gesetzlich zulässig ist, ohne dass hierfür eine gesonderte Zustimmung des Anbieters erforderlich ist.
Allgemeine Bedingungen und Hinweise zu den Programmangeboten
§11 Grundprinzipien der Zusammenarbeit
Die Grundlage unserer Zusammenarbeit bildet das Prinzip der Kooperation. Es wird erwartet, dass beide Parteien im Geiste der Zusammenarbeit handeln.
§12 Eigenverantwortung und Lernerfolg
Die Teilnahme an den Angeboten setzt voraus, dass der Teilnehmer eine eigenverantwortliche Lernbereitschaft mitbringt. Ein garantierter Erfolg der Bildungsprozesse kann von unserer Seite nicht zugesichert werden; wir fungieren in diesem Rahmen lediglich als Begleiter und Unterstützer durch Bereitstellung von Leitfäden, Mustern und Hilfestellungen. Die Verantwortung für die Anwendung des Erlernten und die Entscheidungsfindung liegt ausschließlich beim Teilnehmer.
§13 Haftungsausschluss für Fehlinterpretationen
Eine Haftung für die fehlerhafte Interpretation der bereitgestellten Inhalte oder deren inkorrekte Anwendung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für die Umsetzung der erlernten Inhalte.
§14 Gesundheitliche Eigenverantwortung
Die Verantwortung für die eigene physische und psychische Gesundheit trägt der Teilnehmer während der gesamten Zusammenarbeit sowie in den Phasen zwischen den Veranstaltungen. Maßnahmen, die aufgrund der Teilnahme an den Programmen ergriffen werden, liegen im eigenen Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen. Wir behalten uns das Recht vor, in solchen Fällen die Teilnahme am Coaching zu beenden.
§15 Weisungsbefugnis bei Veranstaltungen
Im Rahmen von Veranstaltungen wie Workshops, Live-Events, Retreats oder Coaching-Reisen obliegt dem Seminarleiter eine Weisungsbefugnis gegenüber den Teilnehmern.
§16 Eigenverantwortliche Teilnahme
Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
§17 Haftungsausschluss für Wertgegenstände
Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Wertgegenstände wird nicht übernommen.
§18 Mitwirkungspflicht bei Leistungsstörungen
Bei Leistungsstörungen ist der Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere dazu, Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Etwaige Mängel sind unverzüglich dem Seminarleiter oder dem Veranstalter zu melden. Ein Versäumnis dieser Mitteilung kann zum Verlust des Anspruchs auf Preisminderung führen.
Schutz von Know-how und Vertraulichkeitsvereinbarung
§19 Geltungsbereich der Geheimhaltungspflicht
Der Empfänger der Informationen anerkennt, dass sämtliche im Rahmen der geschäftlichen Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, insbesondere diejenigen, die sich auf die Art und Weise der Leistungserbringung, entwickelte Ideen, Konzepte, Betriebserfahrungen sowie sonstiges Know-how beziehen und die entweder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund ihrer Natur vertraulich zu behandeln sind, als Geschäftsgeheimnisse einzustufen sind. Der Empfänger verpflichtet sich hiermit, die Vertraulichkeit dieser Informationen zu gewährleisten und über die genannten Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
§20 Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung erstreckt sich nicht auf Informationen, die:
- bereits vor der Vertraulichkeitsvereinbarung dem Empfänger bekannt waren,
- unabhängig von der Zusammenarbeit mit dem Informationsgeber vom Empfänger entwickelt wurden,
- zum Zeitpunkt des Erhalts durch den Empfänger bereits öffentlich zugänglich waren oder später ohne Zutun des Empfängers öffentlich zugänglich werden.
§21 Dauer der Geheimhaltungspflicht
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht über das Ende der geschäftlichen Zusammenarbeit hinaus für eine unbestimmte Zeit, solange die Informationen den Charakter eines Geschäftsgeheimnisses bewahren.
§22 Erlaubte Offenlegung
Der Empfänger ist berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Informationsgeber, im Rahmen einer vereinbarten Referenz über die Art und Weise der Zusammenarbeit Auskunft zu geben.
§23 Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht
Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die hier festgelegten Geheimhaltungsverpflichtungen verpflichtet sich der Empfänger zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Einzelfall festgelegt und orientiert sich an der Schwere des Verstoßes sowie dem daraus resultierenden Schaden für den Informationsgeber.
Regelungen zur Verschwiegenheit und Haftung
Gegenseitige Verpflichtung zur Verschwiegenheit
§24 Verpflichtung des Anbieters zur Verschwiegenheit
Der Anbieter verpflichtet sich, über sämtliche ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach deren Beendigung und umfasst alle Informationen, die in irgendeiner Form als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter offensichtlich ist.
§25 Verpflichtung des Teilnehmers zur Verschwiegenheit
Der Teilnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit als vertraulich zu behandelnde Informationen bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung, solche Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu deren Nachteil zu verwenden. Diese Verpflichtung erstreckt sich ebenfalls auf sämtliche Unterlagen und Daten, die dem Teilnehmer im Rahmen des gebuchten Programms zur Verfügung gestellt werden oder zu denen er Zugang erhält.
§26 Verschwiegenheitspflicht in Gruppenprogrammen
Im Rahmen von Gruppenprogrammen verpflichtet sich der Teilnehmer zusätzlich zur Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen, die ihm über andere Teilnehmer des Programms bekannt werden. Diese Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit erstreckt sich auf jegliche persönliche oder geschäftliche Informationen, die im Verlauf des Programms ausgetauscht werden, und dient dem Schutz der Privatsphäre und der geschäftlichen Interessen aller Beteiligten.
Regelungen bei höherer Gewalt
§27 Definition der höheren Gewalt
Unter dem Begriff der höheren Gewalt wird ein Ereignis verstanden, das extern verursacht wird, keinen Bezug zum Betrieb hat, und das auch durch die Anwendung äußerster, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Als Fälle der höheren Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, Hurrikane, Feuer, sowie politische Ereignisse wie Kriege, Bürgerkriege und andere außergewöhnliche Ereignisse wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden. Diese Aufzählung ist exemplarisch und nicht erschöpfend; auch vergleichbare Ereignisse fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
§28 Informationspflicht bei Eintritt der höheren Gewalt
Die Partei, die zuerst Kenntnis von dem Eintritt eines Ereignisses der höheren Gewalt erlangt, ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
§29 Auswirkungen der höheren Gewalt auf die Vertragserfüllung
Im Falle des Eintritts eines Ereignisses der höheren Gewalt vereinbaren die Parteien, dass die Erfüllung der vertraglichen Leistungen für die Dauer der durch die höhere Gewalt bedingten Behinderung ausgesetzt wird. Dies bedeutet, dass die Erbringung unserer vertraglichen Leistungen vorübergehend eingestellt wird. Bereits im Voraus entrichtete Honorare für Beratungen, Veranstaltungen, Kurse und ähnliche Leistungen verbleiben während dieser Zeit beim Leistungserbringer. Offene Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen sind vom Leistungsempfänger zu begleichen. Für bislang nicht erbrachte Leistungen kann die Zahlung für die Dauer der Vertragsaussetzung ausgesetzt werden. Nach Beendigung des Ereignisses der höheren Gewalt wird der Vertrag fortgesetzt. Weitergehende Schäden, die über die genannten Regelungen hinausgehen, sind von jeder Partei selbst zu tragen.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
§30 Grundlage für Änderungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen der Möglichkeit der Anpassung und Änderung, sofern sachliche Gründe vorliegen, die eine solche Modifikation erfordern. Als sachliche Gründe gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Änderungen gesetzlicher Vorschriften, Anpassungen der angebotenen Dienstleistungen und Produkte, Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie signifikante Veränderungen der wirtschaftlichen Bedingungen.
§31 Benachrichtigung über Änderungen
Im Falle wesentlicher Änderungen der AGB, die die Rechtsstellung oder die vertraglichen Pflichten des Kunden betreffen, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden über solche Änderungen in angemessener Weise und rechtzeitig zu informieren. Diese Benachrichtigung erfolgt in einer Form, die dem Kunden eine Kenntnisnahme der geänderten Bedingungen ermöglicht.
§32 Widerspruchsrecht
Dem Kunden wird nach der Benachrichtigung über die Änderungen der AGB ein Widerrufsrecht eingeräumt, welches binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ausgeübt werden kann. Die Ausübung des Widerrufsrechts hat schriftlich oder in einer anderen vereinbarten Form zu erfolgen.
§33 Inkrafttreten der geänderten AGB
Sofern der Kunde sein Widerrufsrecht nicht innerhalb der vorgesehenen Frist ausübt, werden die geänderten AGB automatisch nach Ablauf dieser Frist wirksamer Bestandteil des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.